Wie sind die Garantiebestimmungen für Laminat bei KronoOriginal®?

Laminatboden von KronoOriginal® überzeugt nicht nur durch seine hohe Qualität, sondern auch durch die lange Garantieleistung: bis zu 30 Jahren Garantie gewährt Ihnen das Unternehmen auf Laminat! Das ist ein weiteres Qualitätsmerkmal: Laminatboden von KronoOriginal® ist äußerst langlebig. Doch um die volle Garantieleistung auf einen Boden zu erhalten, sind einige Regeln zu beachten. Lesen Sie mehr zu den Garantiebestimmungen für Laminatboden von KronoOriginal®.

Die 3-fache Garantie von KronoOriginal®

Die Garantie umfasst drei Eigenschaftsgruppen des Laminatbodens:

  • Widerstandsfähigkeit gegen Abrieb
  • Lichtechtheit
  • Fleckenunempfindlichkeit

In diesen drei Bereichen greifen die Garantieleistungen.

Bedingungen, um die volle Garantieleistung zu erhalten

Die Garantie gilt für alle Laminatfußböden unter normaler Beanspruchung entsprechend der empfohlenen Nutzungsklasse nach EN 13329. Die Garantie steht lediglich dem Erstkäufer zu und beginnt mit dem Datum des Original-Kaufbelegs. Durch Garantieleistung wird die Garantie keineswegs verlängert oder gar erneuert. Die Verlegung muss nach Angaben des Herstellers erfolgen – bei KronoOriginal® finden Sie eine detaillierte Verlegeanleitung.

Keine Garantieleistung

Die Garantie ist ausgeschlossen bei natürlicher Abnutzung des Bodenbelags, bei Zerlegung des Bodens oder bei unsachgemäßer Behandlung.

Wer sich genauer über die Garantiebestimmungen informieren möchte, findet auf der Garantiekarte und auf der Leistungserklärung weitere Hinweise zur Garantie für Laminat von KronoOriginal®.

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